Schutz vor unlauterem Wettbewerb

In Zeiten enormen Wirtschaftswachstums ist ein fairer Wettbewerb sowohl für Geschäftspartner als auch für Verbraucher sehr wichtig. Das polnische Recht regelt diese Frage in Art. 3 des Gesetzes vom 16. April 1993 über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (Gesetzblatt 2003, Nr. 153, Pos. 1503), wonach eine unlautere Wettbewerbshandlung unter anderem eine Handlung ist, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstößt, wenn sie die Interessen des Unternehmers oder des Kunden gefährdet oder verletzt.

Wenn Sie also die Befürchtung ausschließen wollen, dass die Interessen Ihres Unternehmens bedroht oder verletzt werden, wenn Sie Ihr Unternehmen vor möglichen finanziellen Kosten schützen wollen, die durch unlauteren Wettbewerb verursacht werden, wenden Sie sich bitte an uns.

Auf Ihren Wunsch hin stellen wir fest, ob die Handlungen Ihrer Konkurrenten gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen oder Ihre Interessen bedrohen, wir ermitteln die Unternehmen oder Personen, die für die Verletzung der oben genannten Regeln verantwortlich sind, und wir beschaffen die notwendigen Informationen und Beweise, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen.

UNTERSUCHUNGEN IN UNTERNEHMEN

  • Ermittlung der Täter des Diebstahls
  • Durchführung von verdeckten Operationen, z.B. zur Aufdeckung von unlauterem Wettbewerb
  • Effiziente Abhörerkennung
  • Bewertung der Sicherheitsvorkehrungen des Unternehmens
  • Konsultation zu Überwachungsfragen
  • Screening
  • Überprüfung der Lebensläufe
  • Überprüfung der Vergütung
  • Betrugserkennung
  • Erkennung und Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz